Stuttgart ist in 23 Stadtbezirke gegliedert. Diese Seite richtet sich an Mandanten aus der ganzen Stadt — aus Mitte, Nord, Ost, Süd und West ebenso wie aus Bad Cannstatt, Feuerbach, Zuffenhausen, Degerloch, Vaihingen, Möhringen, Untertürkheim, Wangen, Hedelfingen, Birkach, Sillenbuch, Botnang, Weilimdorf, Stammheim, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim und Plieningen.
Die Kanzlei liegt in der Augustenstraße 12, also im Stuttgarter Westen zwischen Feuersee und Rotebühlplatz. Der Westen ist ein Wohnviertel; die Kanzlei liegt nicht in einem Büroturm, sondern in einem gewachsenen Stadtteil.
Das hat einen praktischen Vorteil: Wer einen Termin hat, muss sich nicht durch eine Empfangsetage arbeiten. Und wer ungern gesehen werden möchte, ist hier besser aufgehoben als in einer Kanzlei, deren Wartezimmer zur Fußgängerzone hin offen liegt.
Nichts. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Es dient dazu, den Vorwurf einzuordnen, die nächsten Schritte zu besprechen und zu klären, ob eine Vertretung überhaupt sinnvoll ist. Gebühren entstehen erst, wenn ein Auftrag erteilt wird — und bevor das geschieht, wird darüber gesprochen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte die Versicherungsnummer bereithalten. Ob die Versicherung im Strafrecht eintritt, hängt vom Vorwurf ab und wird vor der Beauftragung geklärt, nicht danach.